Sicherheit & Normen
Sicherheit & Normen: Laserreinigung nach Vorschrift.
Laserreinigung mit Klasse-4-Anlagen verlangt Sachkunde, Schutztechnik und klare Prozesse. So arbeiten wir: nach OStrV, TROS Laserstrahlung und den einschlägigen DIN-Normen.
Schutzkonzept
Vier Bausteine, die jeden Einsatz absichern.
Ob Werkstatt oder mobiler Einsatz, dieselben Schutzmaßnahmen gelten überall.
Zertifizierter Laserschutzbeauftragter
Jeder Einsatz wird von einem ausgebildeten Laserschutzbeauftragten geplant und überwacht, Pflicht beim Betrieb von Klasse-4-Lasern.
Definierte Laserbereiche
Vor jedem Einsatz werden Laserbereiche festgelegt, abgesichert und gekennzeichnet, in der Werkstatt wie beim mobilen Einsatz.
Absaugung & Filtertechnik
Beim Abtragen entstehen Rauche und Partikel; die Absaugung erfasst sie direkt an der Bearbeitungsstelle und filtert mehrstufig.
Persönliche Schutzausrüstung
Laserschutzbrillen nach DIN EN 207, abgestimmt auf Wellenlänge und Leistung der Anlage, für alle Personen im Laserbereich.
Normen & Regelwerke
Nach diesen Regeln arbeiten wir.
Die wichtigsten Vorschriften der Laserreinigung und was sie für Ihren Auftrag bedeuten.
| Norm / Regelwerk | Was sie regelt | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|---|
| OStrV | Arbeitsschutz bei künstlicher optischer Strahlung: Betreiberpflichten, Schutzmaßnahmen, Unterweisung | Ihr Auftrag wird von qualifiziertem Personal mit dokumentierten Schutzmaßnahmen ausgeführt |
| TROS Laserstrahlung | Technische Regeln zur OStrV: Gefährdungsbeurteilung, Laserbereiche, Schutzausrüstung | Für jeden Einsatz entsteht eine konkrete Gefährdungsbeurteilung mit definierten Laserbereichen |
| DIN EN 60825 | Klassifizierung von Lasereinrichtungen und Sicherheitsanforderungen | Unsere Anlagen sind Klasse-4-Systeme und werden entsprechend abgesichert betrieben |
| ISO 11553 | Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen | Maschinen- und prozessseitige Sicherheit ist fester Teil der Einsatzplanung |
| DIN EN 207/208 | Anforderungen an Laser-Schutz- und Justierbrillen | Die Schutzausrüstung ist auf Wellenlänge und Leistung unserer Anlagen abgestimmt |
In der Praxis
So sieht Sicherheit im Einsatz aus.
Gefährdungsbeurteilung
Vor jedem Auftrag: Bewertung nach OStrV und TROS Laserstrahlung, auf Wunsch dokumentiert.
Absaugung an der Quelle
Rauche und Partikel werden direkt an der Bearbeitungsstelle erfasst und gefiltert.
Auch mobil ohne Kompromisse
Die komplette Schutztechnik fährt mit: Laserbereiche, Schutzbrillen und Absaugung vor Ort.
Abnahme & Dokumentation
Auf Wunsch erhalten Sie eine Foto- und Maßnahmendokumentation für Ihre Unterlagen.
Häufige Fragen
Sicherheit & Arbeitsschutz: häufige Fragen.
Was müssen wir als Auftraggeber vorbereiten?
In der Regel nichts. Wir bringen Schutztechnik, Kennzeichnung und Absaugung mit. Beim Vor-Ort-Einsatz stimmen wir Laserbereiche und Zugänge vorab mit Ihnen ab.
Dürfen Mitarbeiter beim Lasern zuschauen?
Außerhalb des gekennzeichneten Laserbereichs ja. Wer sich im Laserbereich aufhalten muss, erhält von uns eine passende Schutzbrille und eine kurze Einweisung.
Sind die entstehenden Rauche gefährlich?
Beim Abtragen entstehen Rauche und Partikel, deshalb saugen wir direkt an der Bearbeitungsstelle ab und filtern mehrstufig. Der Arbeitsbereich bleibt sauber.
Was bedeutet Laserklasse 4 konkret?
Klasse 4 ist die höchste Laserklasse: Schon Streustrahlung kann Augen und Haut gefährden. Deshalb gelten definierte Laserbereiche, Schutzbrillen und die Aufsicht durch den Laserschutzbeauftragten.
Bekommen wir eine Dokumentation für unsere Unterlagen?
Ja. Auf Wunsch dokumentieren wir Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Ergebnis, z. B. für Arbeitsschutz, QS oder öffentliche Auftraggeber.
OStrVTROS LaserstrahlungDIN EN 60825ISO 11553DIN EN 207/208
Fragen zur Sicherheit? Wir beraten Sie gern.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Anwendungsfall, wir erklären Schutzkonzept, Normen und Ablauf, bevor Sie uns beauftragen.
